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   OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07   

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https://dejure.org/2008,10304
OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07 (https://dejure.org/2008,10304)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.02.2008 - 7 U 167/07 (https://dejure.org/2008,10304)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 7 U 167/07 (https://dejure.org/2008,10304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Forderungspfändung: Pfändung der Rechte aus einem Vorvertrag auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Vertragspartners eines Hauptvertrages in Form eines Grundstückskaufvertrages nach einer Pfändung der Rechte aus dem Vorvertrag; Zustimmung des Pfändungsgläubigers als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches aus einem Hauptvertrag durch den ...

  • Judicialis

    BGB § 399; ; BGB § 415; ; ZPO § 851

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 399; BGB § 415; ZPO § 851
    Rechtsfolgen der Pfändung der Rechte aus einem Vorvertrag für den Hauptvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 07.10.1907 - VI 12/07

    Abtretbarkeit einer Forderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Für Darlehensvorverträge hat, jedenfalls im Grundsatz, bereits das Reichsgericht im gleichen Sinne entschieden (RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.).

    b) Die Vertragspartner eines Vorvertrages können - ebenfalls als Ausfluss der Privatautonomie - die Zulässigkeit einer Abtretung des Anspruches auf Vertragsschluss vereinbaren, dies auch stillschweigend (vgl. RGZ 66, 359 ff.).

    Beim Darlehensvorvertrag etwa ist der zukünftige Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages in der Weise abtretbar und damit pfändbar, dass der Zedent durch die Auszahlung Darlehensschuldner wird (vgl. RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.; Weber in: RGRK, § 399 BGB, Rdnr. 26).

  • RG, 11.05.1908 - VI 388/07

    1. Inwieweit ist der Anspruch aus einem Darlehnsvorvertrage abtretbar? 2. Wie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Für Darlehensvorverträge hat, jedenfalls im Grundsatz, bereits das Reichsgericht im gleichen Sinne entschieden (RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.).

    Beim Darlehensvorvertrag etwa ist der zukünftige Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages in der Weise abtretbar und damit pfändbar, dass der Zedent durch die Auszahlung Darlehensschuldner wird (vgl. RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.; Weber in: RGRK, § 399 BGB, Rdnr. 26).

  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 102/02

    Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderung nach unentgeltlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Auch das Recht aus einem Vertragsangebot kann zwar jedenfalls dann gepfändet werden, wenn dem Angebotsempfänger das Recht eingeräumt ist, jenes Recht an einen Dritten abzutreten (BGHZ 154, 64 ff.; RGZ 111, 46 ff.).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 147, 225 ff.) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Auch ein Vorvertrag der vorliegenden Art bedarf gemäß § 311 b BGB der notariellen Beurkundung (vgl. BGHZ 97, 147 ff.).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Frage einer Sachdienlichkeit der Klageänderung gemäß § 533 Nr. 1 ZPO ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. zuletzt BGH MDR 2004, 1075 f.).
  • RG, 10.06.1925 - V 511/24

    Nichtiges Verkaufsangebot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
    Auch das Recht aus einem Vertragsangebot kann zwar jedenfalls dann gepfändet werden, wenn dem Angebotsempfänger das Recht eingeräumt ist, jenes Recht an einen Dritten abzutreten (BGHZ 154, 64 ff.; RGZ 111, 46 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 174/10

    Unabtretbarkeit eines Nachverhandlungsanspruchs in Unternehmenskaufvertrag

    Der Schuldner eines Vorvertrages hat ein verständliches Interesse daran, nur mit dem über die Bedingungen des Hauptvertrages zu verhandeln, den er sich als Vertragspartner ausgesucht hat (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1312, 1313; MünchKommBGB-Roth, a. a. O., Rn. 11; Staudinger/Busche (2005) § 399 Rn. 12).
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